Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Hersteller, Krankenhäuser und Wiederverkäufer

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten ausschließlich für Verkäufe an Hersteller, Krankenhäuser und Wiederverkäufer, insbesondere Großhändler und Apotheken. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

Angebote
Wir liefern ohne Mindestauftragswert und Mindestmenge.

Alle Angebote sind freibleibend, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart werden. Alle Angebote gelten ausdrücklich vorbehaltlich Preisänderungen infolge Änderungen des Abgabe-/Einkaufspreises des Herstellers/Großhändlers und Devisenkursschwankungen.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle vereinbarten Abgabepreise Nettopreise exklusive der jeweils zum Rechnungsstellungszeitpunkt und im jeweiligen Land gültigen Mehrwertsteuer und exklusive Transport-/Versand- und sonstiger Logistikkosten.

Bestellungen
Bestellungen des Käufers werden durch Bestätigen und Absenden eines elektronischen Bestellformulars oder durch schriftliche oder fernmündliche Übermittlung der Bestellung aufgenommen und gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. An die Stelle der Auftragsbestätigung tritt die Rechnung oder der Versand der Ware, wenn der Auftrag ausgeführt wird. Bestellungen werden ausschließlich von unserer Auftragsannahme entgegengenommen. Wir behalten uns vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen und auszuführen. In einem solchen Fall wird der Besteller umgehend benachrichtigt.

Lieferfristen
Soweit nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart, sind alle angegebenen Liefertermine unverbindlich. Vereinbarte Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die Lieferung bis zum vereinbarten Termin zum Versand gebracht wird. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, wie Fälle höherer Aussperrungen, Gewalt, Streik, Ausfälle des öffentlichen Energie-, Telefon- oder Datenleitungsnetzes im eigenen Betrieb, welche von uns trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können, verlängern den Lieferzeitpunkt bzw. vereinbarte Lieferfristen um den zur Beseitigung der Umstände notwendigen Zeitraum. Das gleiche gilt für Lieferschwierigkeiten und Versorgungsengpässe. Dauert die Behinderung länger als 8 Wochen an, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Vorbehaltlich eines eigenen Verschuldens geraten wir bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung gegenüber dem Besteller nicht in Verzug und sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Lieferung & Gefahrenübergang
Soweit nicht anders vereinbart liefern wir auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Teillieferungen sind zulässig, dem Käufer entstehen hierdurch keine zusätzlichen Versandkosten. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt jeweils nur auf Wunsch und auf Kosten des Käufers. Die Gefahr geht mangels abweichender Vereinbarung auf den Käufer über, sobald wir die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben. Verzögert sich der Versand aus von uns nicht zu vertretenden Umständen oder nimmt der Käufer die Ware nicht rechtzeitig an, obwohl ihm diese angeboten wurde, so geht die Gefahr mit Zugang der Bereitstellungsanzeige auf den Käufer über.

Lagervorschriften, insbesondere Kühl- und Temperaturvorschriften müssen vom Besteller für in seinem Verantwortungsbereich befindliche Ware überwacht und eingehalten werden. Die ausgelieferte Ware darf nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr verwendet werden. Hierfür ist der Besteller verantwortlich.

Der Lieferant darf im Hinblick auf die Warenlieferung nur dann ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit es auf unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung kommt nur in Betracht, wenn die Forderung des Lieferanten unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.

Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch Runge Pharma nach besten Ermessen. Wünsche der Käufer werden angemessen berücksichtigt.

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers (insbesondere Zahlungsverpflichtungen) voraus. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung aus der laufenden Geschäftsverbindung in Verzug ist.

Standardportokosten
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, liefern wir deutschen Kunden ab 100,- Euro Netto-Bestellwert, Schweizer Kunden ab 80,- CHF und internationalen Kunden ab 200,- Euro fracht- bzw. portofrei an den Empfangsort einschließlich Verpackung. Kühlware ist von dieser Regelung ausgenommen. Für Ambient-Transporte berechnen wir nach Deutschland 7,50 Euro Porto, für untemperierte Pakete 3,65 Euro und für Kühltransporte 9,00 Euro. Für untemperierte Pakete in die Schweiz stellen wir 7,50 CHF, für Ambient-Pakete 22,50 CHF und für Kühlware 12,00 CHF in Rechnung. Für Ambient- und Kühlware können je nach Grösse und Gewicht zusätzliche Kosten anfallen. Sonderwünsche des Käufers hinsichtlich Verpackung und Versand werden dem Käufer berechnet.

Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen für deutsche Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen, für Schweizer Kunden innerhalb von 30 Kalendertagen und für Kunden aus weiteren Ländern sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Öffentlichen Apotheken in Deutschland gewähren wir bei Zahlungseingang innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum 5% Skonto auf den Nettopreis.

Zahlungen sind per Überweisung, per Vorkasse oder Lastschrift möglich. Eine Zahlung mittels Scheck oder Wechsel ist nicht möglich.

Befindet sich der Besteller mit seiner Leistung im Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem von der Europäischen Zentralbank festgesetzten Basiszinssatz pro Jahr zu erheben. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unseren jeweiligen Forderungssaldo. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes trägt der Käufer die volle Gefahr an der Ware, insbesondere die Gefahr des Abhandenkommens, des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Waren, auf denen unser Eigentumsvorbehalt ruht, ist dem Käufer nicht gestattet. Er ist allerdings zur Weiterveräußerung der Waren in seinem ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser bei Weiterversand der Ware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet dieser Abtretung und unseres Einziehungsrechts ist der Käufer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hin hat uns der Käufer unverzüglich die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich, unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen, schriftlich zu unterrichten. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als diese den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen.

Weitergabe
Sofern es sich beim Kunden nicht um einen Großhändler oder Hersteller selbst handelt und soweit keine anderslautende Vereinbarung schriftlich vorliegt, dürfen gelieferte Fertigarzneimittel vom Käufer grundsätzlich nur an Endabnehmer (Patienten) und nicht an andere Großhändler weiterveräußert werden.

Gewährleistung & Untersuchungspflicht
Die Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Waren richten sich grundsätzlich nach dem Gesetz, aber anstelle der Mangelbeseitigung wird nur die Lieferung einer mangelfreien Sache geschuldet. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, eine Pflichtversicherung hätte zu Schäden in Form der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geführt oder wäre grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt oder beträfe Hauptpflichten aus dem Vertrag.

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Wareneingang zu untersuchen und festgestellte Mängel in unmittelbarem Anschluss daran bei uns geltend zu machen. Der Käufer verliert seine aus der Zusendung mangelhafter Ware resultierenden Ansprüche, wenn er die ihm zumutbaren Obliegenheiten verletzt, insbesondere eine zumindest stichprobenweise Untersuchung nicht oder nicht ordnungsgemäß vornimmt. Mängelansprüche verjähren innert eines Jahres ab Lieferung der Ware.

Rücknahmen
Die Rücknahme gelieferter Ware zum Umtausch oder zur Gutschrift ist grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt insbesondere für im Zielland bereits importierte Produkte. Unaufgefordert zurückgesandte Ware wird ohne Vergütung und ohne Benachrichtigung von uns vernichtet. Zur Aufbewahrung und Rücksendung dieser Ware sind wir nicht verpflichtet.

Haftung, Haftungsbeschränkung
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen durfte (wesentliche Nebenpflicht) ist unsere Haftung auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt, höchstens jedoch auf 500.000 Euro bei Sachschäden sowie auf 100.000 Euro bei Vermögensschäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören, haften wir nicht.

Die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes / Arzneimittelgesetzes und für Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

Sämtliche Produktangaben, technische Auskünfte und Beratungsleistungen der Runge Pharma haben nur informierenden Charakter und stellen keine Zusicherungen von Haltbarkeit, Beschaffenheit oder Garantie dar. Sofern nicht anders vereinbart, sind diese Leistungen unentgeltlich und werden unter Ausschluss jeglicher Haftung erbracht.

Der Besteller kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens verlangen, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt, höchstens 10% des Abgabepreises der sich im Verzug befindenden (Teil-) Menge.

Schadenersatzansprüche des Käufers, für die wir die Haftung beschränkt haben, verjähren ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie gesetzliche Rückgriffsrechte.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und ‑beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Inverkehrbringen
Der Käufer ist für das Inverkehrbringen der Ware im Zielland die verantwortliche Person und übernimmt alle damit entstehenden rechtlichen Verpflichtungen. Er verpflichtet sich insbesondere, die im Zielland geltenden Verkehrsbestimmungen, einschließlich der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen, zu erfüllen. Der Käufer ist für daraus entstehenden Schaden ersatzpflichtig.

Verarbeitung persönlicher Daten
Wir verarbeiten und nutzen die bei Vertragsabschluss erhobenen Daten, die zur Bearbeitung und Durchführung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich sind. Dem Kunden ist bekannt, dass die persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten für die Erstellung von Angeboten und Auftragsabwicklung ausdrücklich zu.

Soweit wir persönliche Daten des Kunden erheben und speichern müssen, sichern wir deren vertrauliche Behandlung zu. Wir werden derartige Daten nicht an Dritte weitergeben.

Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft widerrufen. Wir verpflichten uns für diesen Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten.

Sonstiges
Runge Pharma veröffentlicht die jeweils aktuelle Fassung im Internet unter www.rungepharma.de und ist somit jederzeit für Käufer einsehbar.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten im Rahmen der Geschäftsverbindung gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Für alle Verträge mit der Runge Pharma gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle früheren Bedingungen ungültig.

Gerichtsstand ist Lörrach. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem für seinen Firmen- oder Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.

Erfüllungsort ist Lörrach.

 

Runge Pharma GmbH & Co. KG
Inh. Dr. Hauke Runge
Luisenstr. 15
79539 Lörrach
Deutschland

Stand der AGB: 26.09.2018

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